Pachtrecht


Die Pacht ist die Gebrauchsüberlassung eines Gegenstandes auf Zeit mit der Möglichkeit Früchte anzubauen, wofür dem Eigentümer ein Entgelt zusteht. Die Pacht ist von der Miete abzugrenzen, diese unterscheidet sich darin, dass der Mieter im Gegensatz zum Pächter nicht die Möglichkeit der Fruchtziehung hat.